Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB„) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Filmagentur best stuff  (nachfolgend „best stuff„ genannt) und ihren Kunden. Sofern die Offerte von best stuff abweichende Regelungen enthält, gehen diese vor.

 

1.2 best stuff produziert audiovisuelle Produkte (Videos, Fotografien etc., nachfolgend «Produkte») und berät Kunden bei der Erstellung solcher Produkte. Alle Lieferungen, Leistungen und Offerten von best stuff erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser AGB. Abweichende Bestimmungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit best stuff vereinbart worden sind.

 

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert und erlangen keine Gültigkeit für die vertragliche Beziehung zwischen best stuff und dem Kunden. Dies auch für den Fall, dass best stuff solchen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 


2. Vertragsabschluss

 

2.1  best stuff ist frei, die Preisangaben und Offerten bis zur Annahme seitens des Kunden jederzeit zu ändern.

 

2.2  Bestellungen von Kunden sind verbindliche Offerten, deren Annahme seitens best stuff durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch die Auslieferung der bestellten Produkte an den Kunden erfolgt.

 


3. Zahlung

 

3.1. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum in der in Rechnung gestellten Währung zur Zahlung fällig.

 

3.2  Mit Ablauf der in der Rechnung aufgeführten Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, ab diesem Zeitpunkt sind 5% Verzugszins geschuldet. best stuff ist berechtigt, allfällige Inkassokosten dem Kunden zu belasten.

 

3.3  Gerät der Kunde in Verzug, ist best stuff berechtigt, ohne Ersatzpflicht umgehend alle weiteren Leistungen einzustellen. Alle Rechte an den Produkten verbleiben bis zur vollständigen Zahlung bei der Gesellschaft (Ziff. 9.1). Diese ist berechtigt, allfällige verbundene Verträge ohne weitere Formalitäten sofort aufzuheben und Schadenersatz zu fordern. Der Kunde verzichtet auf jegliche Ersatzansprüche aufgrund dieser Leistungseinstellung.

 


4. Leistungen von best stuff

 

4.1  Die Entschädigung für die Leistungen von best stuff erfolgt nach dem tatsächlich erfolgten Zeitaufwand. Das in der Offerte genannte Honorar ist eine Aufwandsschätzung. Mehrwertsteuern, allfällige Auslagen oder Spesen sind in der Offerte nicht enthalten und zusätzlich zu entschädigen.

 

4.2  Die von best stuff genannten Lieferfristen sind Richtzeiten und nicht bindend. Jede Haftung für Verzögerungen wird hiermit ausgeschlossen.

 

4.3  Allfällige Kosten für die Lieferung des Produkts oder Versicherungsprämien für Risiken im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung sind vom Kunden zu tragen.

 

4.4  Sofern nicht anders vereinbart betragen die Zuschläge für Überstunden für die 8. und 9. Stunde 20%, für die 10. und 11. Stunde 50%, für die 12. und 13. Stunde 100% und ab der 14. Stunde 150%


 

5. Rechte und Pflichten des Kunden

 

5.1  Der Kunde veranlasst alle nötigen Vorkehrungen, damit best stuff die Leistung zeitgerecht und rechtskonform erbringen kann. Insbesondere sichert er best stuff zu, dass letztere alle für die Erfüllung des Auftrags nötigen Rechte und nötigen Bewilligungen innehat und durch den Auftrag keine Drittrechte verletzt werden, andernfalls er best stuff schadlos und frei von allfälligen Drittansprüchen hält. Der Kunde gewährleistet ein Projektmanagement (z.B. Bereitstellung einer Ansprechperson), welches die optimale Umsetzung des Auftrags durch best stuff ermöglicht.

 

5.2  Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Produkte und Arbeitsergebnisse von best stuff nach Empfang sicher zu verwahren und die nötigen Massnahmen gegen Datenverlust zu treffen (bei Daten z.B. mittels entsprechender Backup-Lösungen). best stuff lehnt jede Haftung für Datenverlust ab.


 

6. Rechte und Pflichten von best stuff

 

6.1  best stuff ist berechtigt, Weisungen abzulehnen, die vom ursprünglich vereinbarten Konzept abweichen oder welche die künstlerische Freiheit so einschränken, dass sie mit den Grundsätzen von best stuff nicht vereinbar sind (siehe dazu Ziff. 10.1.1).

 

6.2  Die Lieferung der Leistungen erfolgt mit Verfügbarmachen der Produkte in der Cloud oder Übergabe der physischen Gegenstände an den Kunden oder deren Vertreter.

 

6.3  best stuff hat keine Verpflichtung, die Produkte verfügbar zu halten oder sicher zu verwahren oder speichern. Die Archivierung der Produkte des Kunden ist in der Verantwortung des Kunden.


 

7. Anpassungen und Annullierungen

 

7.1 Die Bestellungen eines Produktes sind verbindlich, best stuff behält sich deshalb bei Anpassungen oder Annullationen Schadenersatzansprüche vor. Solche können insbesondere in Kosten für gemietetes Equipment, gebuchtes Personal oder sonstige nutzlos gewordenen Aufwendungen bestehen.

 

7.2 Erfolgt eine Anpassung (z.B. Terminverschiebung) oder eine Annullation weniger als zwei Arbeitstage (48h) vor Drehbeginn / Produktion (ohne Samstag/Sonntag sowie gesetzliche Feiertage im Kanton Zürich), sind ungeachtet der tatsächlich angefallenen Kosten 100% des Preises gemäss Offerte innert 10 Tagen ab Drehtag zur Zahlung fällig (Konventionalstrafe). Bei Annulation weniger als drei Tagen (72h) vor Drehbeginn / Produktion sind 75% des Preises gemäss Offerte zu leisten. Bei Annulation weniger als vier Tagen (96h) vor Drehbeginn / Produktion sind 50% des Preises gemäss Offerte zu leisten. Bei Annulation weniger als sechs Tagen (144h) vor Drehbeginn / Produktion sind 25% des Preises gemäss Offerte zu leisten. Wird die Absage mehr als sieben Tage vor Drehbeginn / Produktion mitgeteilt, besteht kein Anspruch auf Entschädigung für den Lohnausfall.

 

Zusätzlich schuldet der Kunde Schadenersatz, insbesondere alle nutzlos gewordenen Aufwendungen, welche best stuff für die Produktion des Produktes entstanden sind (Material- und Raummiete, Kosten für Personal etc.).


 

8.Mängel, Prüfung und Rüge

 

8.1  best stuff erbringt die Leistungen sorgfältig nach den geltenden Berufsregeln. Die von best stuff erbrachten Leistungen und hergestellten Produkten stellen Kunst dar und unterliegen stark subjektiven Wertungen. best stuff ist bestrebt, für den Kunden das bestmögliche Resultat zu erzielen. Trotzdem lässt sich nicht ausschliessen, dass dem Kunden das Projekt aus subjektiven Gründen nicht gefällt, was kein Mangel darstellt. Gleiches gilt für Einwendungen im Zusammenhang mit der künstlerischen Freiheit (z.B. gegen das Konzept, Design, den Stil etc.).

 

8.2  Der Kunde hat die Produkte nach Ablieferung (Ziff. 6.2) sofort zu prüfen. Bei Mängeln sind objektive Mängel umgehend detailliert zur rügen.

 

8.3  Sollten Mängel bestehen, ist best stuff berechtigt, nach ihrer Wahl entweder Minderung zu gewähren oder nachzubessern. Eine Ersatzvornahme ohne explizite Zustimmung von best stuff ist ausgeschlossen.


 

9. Haftungsbeschränkung

 

9.1  Die Haftung von best stuff ist beschränkt auf 25% des vereinbarten Honorars gemäss Aufwandschätzung. best stuff haftet zudem nicht für Zufall (auch nicht im Verzugsfall) oder höhere Gewalt. Weiter wird die Haftung von best stuff für alle Fälle leichter und mittlerer Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder sonstige Malware.

 

9.2  Die Haftung von best stuff für Hilfspersonen ist auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei Angestellten i.S. von Art. 101 Abs. 3 OR wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


 

10. Rechte an den Produkten und Nutzungsrecht

 

10.1.1  Das Eigentum und alle immateriellen Rechte an den Produkten und Arbeitsergebnissen (Urheberrechte sowie sonstigen Immaterialgüterrechte), die im Zusammenhang mit der Beauftragung  entstanden sind, verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Entschädigung für das Produkt bei best stuff. best stuff ist berechtigt, die entsprechenden Arbeitsergebnisse bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

 

10.1.2  Das Eigentum und alle immateriellen Rechte an den digitalen Medien (Urheberrechte sowie sonstigen Immaterialgüterrechte), welche von best stuff über den Webshop kommerziell angeboten werden, verbleiben auch nach Bezahlung des Produktes bei best stuff. Es ist den Kunden und Besuchern von best stuff untersagt, die im Webshop erworbenen digitalen Medien zu kopieren, zu verbreiten und zu vermarkten, es sei denn, best stuff trifft mit dem Kunden explizit eine Vereinbarung. Ebenfalls ist es verboten, die auf der best stuff Website frei zugänglichen Medien zu kopieren, zu verbreiten und zu vermarkten (siehe dazu Ziff. 12.1).

 

10.2  Mit Zahlung gehen das Eigentum an allfälligen Datenträgern oder physischen Arbeitsergebnissen sowie das Nutzungsrecht an den immateriellen Rechten, die im Rahmen des Auftrags entstanden sind, soweit auf den Kunden über, als dies beim Vertragsabschluss vereinbart worden ist. Mangels Vereinbarung verbleiben alle Rechte, die nicht explizit auf den Kunden übertragen worden sind, bei best stuff.

 

10.3  best stuff ist in jedem Falle berechtigt, die im Rahmen des Auftrags produzierten audiovisuellen Werke (Film, Fotografien etc.) als Showreel oder als Eigenwerbung zu verwenden und für diesen Zweck entsprechend anzupassen. Der Kunde räumt best stuff alle dafür nötigen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbegrenzt ein.


 

11. Beendigung

 

11.1  best stuff ist berechtigt, die Zusammenarbeit sofort zu beendigen, wenn gravierende Umstände eine Fortsetzung unzumutbar machen, insbesondere wenn sich zeigt, dass das Projekt vom ursprünglich vereinbarten Grundkonzept abweicht, nicht mehr mit den Grundsätzen von best stuff vereinbar ist oder sich abzeichnet, dass Drittrechte verletzt werden. Das Vertragsverhältnis wird diesfalls vorzeitig beendet. Mit Erklärung der Beendigung werden die noch offene Leistungen von best stuff sofort zur Zahlung fällig. best stuff ist berechtigt, bis zur Zahlung die Ablieferung zurückzuhalten und als Schaden diejenigen Kosten als Ersatz zu fordern, welche bei Fortsetzung des Auftrags für die folgenden 3 Monate fix anfielen und/oder unvermeidbar entstehen.


 

12. Konventionalstrafe

 

12.1  Die Nutzung der Produkte ausserhalb des vereinbarten Zweckes ohne ausdrückliche Zustimmung von best stuff ist verboten. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von CHF 5’000, wobei deren Zahlung nicht von der Einhaltung der Pflicht befreit. Eine Fortsetzung der Verletzung führt zu einer wöchentlich fortgesetzten Konventionalstrafe. Vorbehalten bleiben Schadenersatzansprüche, die über die Konventionalstrafe hinausgehen.


 

13. Weitere Bestimmungen

 

13.1  Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne ausdrückliche Zustimmung von best stuff nicht zulässig. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Vertragsparteien ist der Sitz von best stuff in der Schweiz.

 

13.2  Der Kunde verzichtet auf jede Verrechnung gegenüber best stuff sowie darauf, seine Forderungen gegenüber best stuff an Dritte abzutreten.

 

13.3  Mitteilungen sind per E-Mail an info@beststuff.ch zu richten.

 

13.4 Alle Rechtsverhältnisse zwischen best stuff und dem Kunden unterliegen materiellem schweizerischem Recht.

 

13.5 Für die gerichtliche Beurteilung aller Streitigkeiten zwischen dem Kunden und best stuff sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von best stuff zuständig. Eine Klage von best stuff am Sitz/Wohnsitz des Kunden ist zulässig.